Prädikat „Digitales Amt“ für die Große Kreisstadt

Traunstein unter den Top-Ten-Kommunen im Bezirk Oberbayern

Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer (rechts) und Klaus Pilger, Leiter des Sachgebiets Informationstechnik bei der Stadt Traunstein, freuen sich über die Auszeichnung „Digitales Amt“. Das Schild wird im Rathaus aufgehängt. (Foto: Eva Schneider © Große Kreisstadt Traunstein).

Prädikat „Digitales Amt“ für die Große Kreisstadt.
Traunstein unter den Top-Ten-Kommunen im Bezirk Oberbayern

Die Große Kreisstadt Traunstein erhielt jetzt die Auszeichnung „Digitales Amt“ von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. So dürfen sich bayerische Kommunen nennen, bei denen die Bürger mindestens 50 Online-Dienste nutzen können. Die Traunsteiner Stadtverwaltung bietet aktuell 80 Online-Verfahren auf ihrem Bürgerservice-Portal an: von A wie „Anmeldung zur Eheschließung“ bis Z wie „Zuteilung einer Hausnummer“. Die Kommune gehört damit zu den Top Ten im Bezirk Oberbayern.

Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer freut sich über das neue Prädikat: „Damit sind wir bei der Digitalisierung unserer Dienstleistungen wieder einen großen Schritt weiter. Ich danke Klaus Pilger, unserem Leiter der IT-Abteilung, und seinem Team für seine hervorragende Arbeit, und ich hoffe natürlich, dass unsere Bürgerinnen und Bürger von unseren zahlreichen Online-Diensten rege Gebrauch machen. Wichtig ist mir aber auch zu betonen, dass alle Dienstleistungen unserer Stadtverwaltung nach wie vor auch auf dem klassischen analogen Weg möglich sind.“

Bereits verfügbare Online-Dienste im Überblick

Folgende Online-Dienste bietet die Stadt Traunstein in Ihrem Bürgerservice-Portal unter www.traunstein.de/stadt-buerger/buergerservice oder unter www.buergerservice-portal.de/bayern/traunstein an:

  • Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II
  • An- oder Abmeldung geschützter Tiere
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Anmeldung Musikschule
  • Anmeldung zur Eheschließung
  • Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
  • Antrag auf Erlaubnis für gewerbliche Spielvermittlung/für andere Spiele
  • Antrag auf Erlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag
  • Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb von Spielgeräten/anderem Spiel mit Gewinnmöglichkeit
  • Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über Eignung eines Aufstellortes für Spielgeräte
  • Antrag auf Hallennutzung
  • Antrag auf Spielhallen-Erlaubnis
  • Arbeiten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen
  • Aufnahme in die Bewerberliste für ein gemeindliches Baugrundstück
  • Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
  • Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
     
  • Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
  • Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
  • Ausnahmegenehmigung zur Alterserfordernis zum sportlichen Schießen in genehmigten Schießständen
  • Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde
  • Baumfällgenehmigung
  • Beantragung auf bodendenkmalrechtliche Erlaubnis
  • Beantragung auf denkmalrechtliche Erlaubnis
  • Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
     
  • Befreiung vom Schulgeld
  • Bescheid-Widerspruch
  • Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Bewachergewerbe – Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  • Bewachergewerbe – Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis
  • Brauchtumsfeuer
  • Briefwahlantrag
  • Bürgerantrag/Einwohnerantrag
     
  • Bürgerauskunft
  • Eheurkunde
  • Einverständniserklärung zur Beisetzung in Grabstätte
  • Entwässerungsantrag
  • Erlaubnis zur Plakatierung
  • Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
  • Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
  • Erstattung Schülerbeförderung
     
  • eSEPA-Mandat
  • Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)
  • Fischereischein
  • Führungszeugnis
  • Gastschulantrag
  • Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
  • Geburtsurkunde
  • Gehwegüberfahrt
     
  • Genehmigung für eine Anlage zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silage-Sickersaft
  • Genehmigung für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl
  • Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
  • Gewerbezentralregister
  • Haltung gefährlicher Tiere
  • Hund abmelden
  • Hund anmelden
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
     
  • Meine Meldedaten
  • Meldebescheinigung
  • Meldung einer Veranstaltung
  • Parkerleichterung
  • Parkplatzabsperrung
  • Reisegewerbe – Antrag auf Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass
     
  • Reisegewerbe – Aufnahme, Änderung, Ergänzung bestehende Erlaubnis
  • Reisegewerbe – Verlängerung Reisegewerbeerlaubnis/Ersatzausstellung Reisegewerbekarte
  • Reisegewerbe – Antrag Erlaubniserteilung
  • Reisegewerbe – Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
  • SEPA-Mandat
  • Sicherer Dialog
  • Sondernutzung von Straßen
  • Sonntagsfahrverbot
     
  • Standplatzgenehmigung
  • Sterbeurkunde
  • Übermittlungssperren
  • Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO
  • Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
  • Versammlung anmelden
  • Voranzeige einer Anmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zuteilung Hausnummer
  • Zweckentfremdung von Wohnraum
     

Digitalministerin Judith Gerlach: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ‚Digitales Amt‘ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ unter: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt.
 

Kontakt

Pressemeldung der Großen Kreisstadt Traunstein
Eva Schneider, Pressereferentin