Staatsanwaltschaft Traunstein

Bezirk der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Traunstein liegt im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München:

Zuständigkeitsbezirk
Der Dienstbezirk der Staatsanwaltschaft Traunstein ist identisch mit dem Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Traunstein und umfasst die Landkreise Traunstein, Rosenheim, Berchtesgadener Land, Altötting, Mühldorf a. Inn sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim. Im Zuständigkeitsbereich leben ca. 800.000 Einwohner.

Die Gesamtfläche beträgt 5.225 km². Der Dienstbezirk liegt im Regierungsbezirk Oberbayern. Er grenzt im Westen an den Landgerichtsbezirk München II, im Norden an den Landgerichtsbezirk Landshut und im Osten und Süden an die österreichischen Bezirke Salzburg und Tirol.

Kontakt

Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein, Deutschland
+49 861 560
+49 861 56-700
poststelle@sta-ts.bayern.de
justiz.bayern.de/sta/sta/ts

Öffnungszeiten

Die angezeigten Öffnungszeiten können in Ausnahmefällen abweichen. Bitte informieren Sie sich direkt beim Anbieter.

Mo-Fr 08:00–12:00
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