Dem Bayerischen Landtag gehören mindestens 180 Abgeordnete an. Die Wahl erfolgt getrennt nach 7 Wahlkreisen, die territorial mit den bayerischen Bezirken identisch sind.
Landtagswahl Wahl- und Stimmkreise in Bayern
Wahlkreise
Stimmkreise
Die Wahlkreise sind ihrerseits in insgesamt 91 Stimmkreise unterteilt. 91 Abgeordnete des Bayerischen Landtags werden direkt über diese Stimmkreise gewählt. Der Stimmkreiskandidat mit relativer Mehrheit der Erststimmen ist jeweils gewählt. Stichwahlen sind daher unnötig.
Die übrigen 89 Abgeordneten werden aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt. Dabei wird die Zweitstimme nicht für eine Liste abgegeben, sondern für einen Kandidaten der Liste (außer dem des eigenen Stimmkreises). Somit kann durch die Wahl auch die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste verändert werden. Maßgeblich für die einzelnen Kandidaten und für die Listen sind dabei nicht allein die Zweitstimmen, sondern jeweils die Gesamtstimmen (Summe der Erst- und Zweitstimmen).