Hauptstraße 1, 4101 Feldkirchen an der Donau, Österreich
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Fischen in der Gemeinde Feldkirchen an der Donau
TV Feldkirchen/Land OÖ
Beschreibung
Fischen in Feldkirchen an der Donau
Bei den Badeseen oder an der Donau
Fischerkarte – Donau – Landshaagerrecht u. Weideter Recht, Altarme u.Pesenbachvorfluter in der Gemeinde Feldkirchen/D.
Donau: Linkes Ufer vom Kraftwerk Aschach km 2163 bis zur unteren Gemeindegrenze Feldkirchen – km 2156,9.
Die obere Hälfte des Landshaager Grabens wurde zur Laichstätte erklärt – Fischen verboten.
Erlaubt:
- 3 Ruten mit je 1 Angel
- Toter Köderfisch
- Nachtfischen vom 1.Juni bis 31.März erlaubt
Verboten:
- Lebender Köderfisch
- der Fischfang von Booten sowie das Ausbringen von Ködern mit Booten aller Art !
- Nachtfischen vom 1.April bis 31.Mai
- Jahreskarte € 40.-
Tageskarte € 8.-
Fischerkarte Feldkirchen Badesee I , II, und V
Tageskarte : Euro 20
Bestimmungen:
- Es darf mit max. 2 Ruten mit je einem Einzelhaken von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefischt werden!
- Jeder Edelfisch muss sofort in das Fangverzeichniss eingetragen werden, wenn er gehältert und somit behalten wird !
- Gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden !
Edelfische und Mindestfangmaße (gem.gesetzl.Bestimmungen)
Hecht, Zander, Wels, Armur, Karpfen, Schleie, Forellen
Entnahme pro Fischtag
- Max.10 Fische , davon 2 Edelfische (nur 1 Hecht u.1 Zander)
- Bei 2 gehälterten Edelfischen ist das weiterfischen verboten
Verboten ist :
- das hältern fremder Fische
- das Spinnfischen jeder Art vom 01.01 bis 30.06 des Jahres
- Zwillins bzw.Drillingshaken ausgenommen beim Spinnfischen
- das Fischputzen und Ausnehmen
- das Anfüttern
- ab 15 Oktober das Fischen auf Friedfische
- Forellen lt.gesetzl.Mindestmass dürfen nicht zurückgesetzt werden
Fischerkarte Feldkirchen Badesee III und IV
- Jahreskarte Badesee III (Wasserskilift) Euro 140
- Jahreskarte Badesee IV (Surfsee) Euro 230
- Jahreskarte Badesee III und Badesee IV (Kombikarte) Euro 280
- Tageskarte Badesee III oder IV Euro 20
Bestimmungen:
- Angelzeiten: 1. Jänner bis 31. Dezember 0-24h. Nachtfischen im Monat Mai nicht erlaubt
- Angelgerät: max. 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken, Drillinge nur zum Spinnfischen erlaubt. Spinnfischen
und/oder die Verwendung von Köderfischen ist in den Monaten Februar, März, April und Mai verboten!
Anfüttern ist verboten! Ebenso die Verwendung von Futterbooten und anderen Hilfsmittel! Futterkorb, Futterspirale,
udgl. sind erlaubt. Die Fischerei darf ausnahmslos nur vom Ufer ausgeübt werden! Die Angelruten dürfen nicht
unbeaufsichtigt sein!
- Entnahme: max. 8 Fische pro Tag- davon insgesamt nur 3 Fische folgender Arten: Karpfen, Hecht,
Zander, Forelle, Schleie – hiervon jedoch max. 2 Karpfen oder 2 Raubfische (Hecht/Zander). Grundeln unterliegen keiner
Entnahmebeschränkung. Pro Kalenderjahr max. 30 Karpfen, 10 Raubfische (Hecht/Zander). Karpfen über 70 cm müssen
sofort schonend zurückgesetzt werden. Gehälterte Fische gelten als entnommen, müssen sofort ins Fangverzeichnis
eingetragen werden und dürfen weder ausgetauscht, noch zurückgesetzt werden. Entnommene Fische dürfen
im Uferbereich nicht entschuppt und ausgenommen werden.
- Brittelmaße: Karpfen 40cm, Schleie 30cm. Für alle anderen Fischarten gelten die Mindestfangmaße
des OÖ. Fischereigesetzes.
- Fischen in den Biotopbereichen ausnahmslos verboten!
Details und Informationen:
https://www.anglershop-aschach.at/angelkarten-und-lizenzen/
https://www.ploeckinger.at/